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Corona-Arbeitsschutzverordnung und Infektionsschutzgesetz erneut geändert
10.01.2022 I Stand Januar 2022
Ab dem 24. November 2021 gelten am Arbeitsplatz neue, teilweise verschärfte Corona-Regeln. Eine entsprechende Anpassung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) und der SARS-CoV-2-Ar-beitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Mit dieser Information ergänzen wir unsere Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen zur Corona-Prävention und fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Ab dem 24. November 2021 gelten am Arbeitsplatz neue, teilweise verschärfte Corona-Regeln. Eine entsprechende Anpassung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) und der SARS-CoV-2-Ar-beitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Mit dieser Information ergänzen wir unsere Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen zur Corona-Prävention und fassen die wichtigsten Punkte zusammen.
Unter unseren neuen Rubrik "Covid 19" in unserem Downloadcenter findet ihr nun immer die aktuellsten Veröffentlichungen der IG Metall.
Zusätzlich am 13.01.2022 hinzugefügt:
Sozialer Schutz während der Corona-Krise Ganz unten auf unserer Homepage oder unter folgendem Link findet ihr das Downloadcenter:
Downloadcenter der IG Metall Siegen __________________________________________________
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Tags für diesen Artikel: Aktuell, Arbeit, Corona, Covid, Covid 19, covid19, Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Siegen, Siegen-Wittgenstein